Good to know

Fristverlängerung beantragen mit ELSTER: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen

Die Abgabefrist für die Steuererklärung rückt näher – und Sie sind nicht bereit? Ob wegen Arbeitsbelastung, fehlender Unterlagen oder Krankheit: Eine Fristverlängerung kann Ihnen Luft verschaffen. In diesem Beitrag zeigen wir, wie Sie den Antrag über ELSTER stellen, worauf es dabei ankommt – und wann Sie besser professionelle Hilfe in Anspruch nehmen sollten.

DATUM

22. Oktober 2025

Autor

Daniel Daubner

Lesedauer

5 MIN

Laptop mit geöffnetem ELSTER-Portal und Formular ‚Antrag auf Fristverlängerung‘ – digitale Steuerarbeit bei Goerke & Partner Berlin

Wer kann eine Fristverlängerung beantragen – und wann?

In Deutschland gelten gesetzliche Fristen für die Abgabe der Steuererklärung. Ohne steuerliche Vertretung endet die Frist in der Regel am 31. Juli des Folgejahres. Wer mit Steuerberater:in arbeitet, erhält automatisch eine Fristverlängerung bis Ende Februar des übernächsten Jahres (§ 149 AO).

Eine weitere Verlängerung ist möglich, wenn triftige Gründe vorliegen – etwa Krankheit, fehlende Unterlagen oder außergewöhnliche Belastungen im Betrieb. Hier kommt der Antrag auf Fristverlängerung ins Spiel.

So beantragen Sie eine Fristverlängerung über ELSTER

1. Einloggen auf www.elster.de

Öffnen Sie das ELSTER-Portal und melden Sie sich mit Ihrem Zertifikat an.

2. Formular „Antrag auf Fristverlängerung“ auswählen

Navigieren Sie zu den Formularen und wählen Sie „Sonstige Anträge“ → „Antrag auf Fristverlängerung“.

3. Angaben zur Person, Steuernummer & Grund eintragen

Tragen Sie Ihre Steuernummer, das zuständige Finanzamt und den gewünschten Verlängerungszeitraum ein. Optional: kurzer Hinweis zum Grund (z. B. Krankheit, Arbeitsbelastung, Systemumstellung).

4. Antrag elektronisch absenden und Bestätigung sichern

Senden Sie das Formular elektronisch ab. Achten Sie auf die Versandbestätigung und speichern Sie diese lokal oder als PDF.

Was tun bei Fristversäumnis?

Wer die Steuererklärung zu spät einreicht, riskiert einen Verspätungszuschlag (§ 152 AO). Dieser kann automatisch festgesetzt werden und sich nach der Höhe der Nachzahlung richten.

Ist die Frist bereits abgelaufen, sollten Sie zeitnah Kontakt mit dem Finanzamt oder Ihrer Steuerberatung aufnehmen. In begründeten Fällen kann eine nachträgliche Fristverlängerung möglich sein – gerade, wenn diese noch am selben Tag digital übermittelt wird.

Daniel Daubner // Goerke und Partner

Ihr Ansprechpartner:
Daniel Daubner
Geschäftsführer

Unser Tipp aus der Kanzlei (Berlin)

Nutzen Sie die Fristverlängerung nicht nur als Puffer, sondern als aktiven Planungszeitraum. Unsere Mandanten setzen auf Erinnerungsmechanismen, abgestimmte Prozesse und klare Kommunikation mit dem Finanzamt – wir begleiten Sie dabei digital und persönlich.

Häufige Fragen zur Fristverlängerung
Wie oft kann ich eine Fristverlängerung beantragen?

Sofern gute Gründe vorliegen, ist auch mehrfach eine Verlängerung möglich. Die Entscheidung liegt beim Finanzamt.

In vielen Fällen genügt ein Hinweis, z. B. „betriebliche Belastung“. Bei wiederholten Anträgen kann eine genauere Begründung sinnvoll sein.
Nein. Das Finanzamt kann Anträge ablehnen – insbesondere bei verspäteter Antragstellung oder fehlender Begründung.
Gehen Sie davon aus, dass der Antrag akzeptiert wurde, wenn keine Ablehnung erfolgt – sichern Sie dennoch die Versandbestätigung.

Ja. Steuerberater:innen erhalten in der Regel automatische Fristverlängerungen bis Februar – sprechen Sie uns an.

Quellen & rechtliche Grundlagen

Hashtags:

#Fristverlängerung #ELSTER #SteuerberatungBerlin #Verspätungszuschlag #Steuererklärung2025 #DATEV #GoerkePartner #Selbstständige #KMU

Weitere Beiträge

Belege scannen, statt sortieren: Wer seine Buchhaltung digitalisieren möchte, beginnt oft mit der digitalen…
Viele Unternehmen stehen vor der Entscheidung, ihre Buchhaltung zu digitalisieren – doch was genau…
Viele Unternehmer wissen, dass sie ihre Buchhaltung digitalisieren sollten – doch der Einstieg wirkt…
Digitalisierung bedeutet für uns nicht nur Tools, Software oder „die Cloud“. Es ist eine…
Digitale Buchhaltung ist mehr als ein Trend – sie ist der nächste logische Schritt…
Sie wollen Ihre Steuererklärung abgeben – doch plötzlich ist das ELSTER-Zertifikat verschwunden? Keine Datei,…

Holen Sie sich die aktuellen News und Wissen in ihren Posteingang

Jetzt Teil von etwas Größerem werden.

Sie suchen mehr als nur einen Job? Bei Goerke & Partner erwartet Sie ein Team, das gemeinsam unternehmerisch denkt, digital arbeitet und Ihre persönliche Weiterentwicklung unterstützt. Entdecken Sie unsere aktuellen Stellenangebote und gestalten Sie mit uns die Steuerberatung der Zukunft – strategisch, persönlich und menschlich.

Immer einen Impuls voraus.

Erhalten Sie regelmäßig Einblicke, Tipps und Inspiration rund um Steuern, Unternehmertum und digitale Entwicklungen – verständlich, praxisnah und mit Haltung.

Jetzt zum Newsletter anmelden und Teil unserer Wissensgemeinschaft werden.